Information über die 62. Sitzung der Internationalen Schifffahrtskommision für den Bodensee
am 15.+16. Juni in St. Gallen


Das Innenministerium von Baden-Württemberg informierte die Geschäftsstelle des LVM-BW e.V. über
folgende Ergebnisse
 
1. Auf Antrag des LVM-BW soll in der nächsten Sitzung der ISKB über eine Erleichterung der Zulassung für
Urlauberboote ein Beschluß herbeigeführt werden.
 
2. Folgende Ausnahmeregeln wurden beschlossen:
2.1 Das Ziel der vollständigen Umsetzung der Stufe 2 der Abgasvorschriften ist nach wie vor aktuell.
2.2 Bei Neuzulassung von Schiffen mit neuen Innenbordmotoren gilt die Stufe 2 ohne Einschränkung
2.3 Die Neuzulassung von Schiffen mit neuen Aussenbordmotoren gilt weiterhin eine Zwischenlösung:
       4-takt Aussenbordmotoren bis zu einer Leistung von 30 kW müssen zumindest die Abgasgrenzwerte
       der Stufe 1 der BSO oder der EU-Sportboot-Richtlinie erfüllen. Stärkere Motoren müssen die
       Grenzwertstufe 2 erfüllen.
2.4 Mit dem Altbestand von Motoren ist folgendermassen vorzugehen:
       4-Takt-Innenbordmotoren können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte
        der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10% erhöht wird.
        Für den Ersatz von Aussenbordmotoren gilt der Inhalt von 2.3
 
3. Die EU-Sportbootrichtlinie-Abgasrichtlinie wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Vergleichsdaten
    zwischen BSO und EU-Sportbootrichtlinien erarbeitet.

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