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Information
über die 62. Sitzung der Internationalen Schifffahrtskommision für den
Bodensee |
Das Innenministerium von Baden-Württemberg informierte die Geschäftsstelle des LVM-BW e.V. über folgende Ergebnisse |
| 1. Auf Antrag des LVM-BW soll
in der nächsten Sitzung der ISKB über eine Erleichterung der Zulassung für
Urlauberboote ein Beschluß herbeigeführt werden. |
| 2. Folgende
Ausnahmeregeln wurden beschlossen: 2.1 Das Ziel der vollständigen Umsetzung der Stufe 2 der Abgasvorschriften ist nach wie vor aktuell. 2.2 Bei Neuzulassung von Schiffen mit neuen Innenbordmotoren gilt die Stufe 2 ohne Einschränkung 2.3 Die Neuzulassung von Schiffen mit neuen Aussenbordmotoren gilt weiterhin eine Zwischenlösung: 4-takt Aussenbordmotoren bis zu einer Leistung von 30 kW müssen zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO oder der EU-Sportboot-Richtlinie erfüllen. Stärkere Motoren müssen die Grenzwertstufe 2 erfüllen. 2.4 Mit dem Altbestand von Motoren ist folgendermassen vorzugehen: 4-Takt-Innenbordmotoren können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10% erhöht wird. Für den Ersatz von Aussenbordmotoren gilt der Inhalt von 2.3 |
| 3. Die
EU-Sportbootrichtlinie-Abgasrichtlinie wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
die die Vergleichsdaten zwischen BSO und EU-Sportbootrichtlinien erarbeitet. |
Alle Angaben bis zur amtlichen Veröffentlichung ohne Gewähr |