Regelung Roter Diesel
Deutschland übernimmt
EU-Regelung
(Angaben ohne
Gewähr)
Deklarierungspflicht entfällt
Wie vom Bundesministerium der Finanzen verlautbart, besteht
ab sofort eine Ausnahme von dem
so genannten Verwendungs- und Verbringungsverbot, wenn die
Verwendung von gekennzeichneten
Energieerzeugnissen (grün gefärbt in Norwegen und Irland,
rot gefärbt in Großbritannien und Malta
plus des nicht sichtbaren Markierstoffes Solvent Yellow 124)
in privat genutzten Wasserfahrzeugen
im Land der Betankung erlaubt ist und wenn sie im
Hauptbehälter und/oder Reservebehältern bis 20
Liter (Mitgliedstaaten) bzw. bis 30 Liter (Drittländer) nach
Deutschland verbracht werden. Dabei ist
es unerheblich, ob die Kraftstoffe im Ausland versteuert
oder unversteuert bezogen werden.
Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden ist als Nachweis,
dass das Wasserfahrzeug im Ausland mit
gefärbtem Kraftstoff betankt wurde, grundsätzlich die Tankquittung
vorzulegen. Liegen keine
Tankquittungen vor, so kann auch auf andere Weise glaubhaft
gemacht werden, dass im Ausland
gekennzeichneter Kraftstoff getankt wurde (z. B.
Fahrtenbuch, Vorlage der Zulassung des Wasser-
fahrzeuges in einem Staat, der gekennzeichneten Kraftstoff
abgibt).
In Belgien ist die Betankung der privaten nicht gewerblichen
Schifffahrt mit rot gekennzeichnetem
Kraftstoff seit dem 31. Dezember 2006 nicht mehr zulässig.
Es ist nach belgischer Auskunft davon
auszugehen, dass die Umstellung auf ungekennzeichneten
Kraftstoff nach Ablauf einer einjährigen
Übergangszeit zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen war. Wird
glaubhaft geltend gemacht
(z. B. durch die Vorlage von Tankquittungen, Fahrtenbuch),
dass in dem Hauptbehälter eines privaten
Wasserfahrzeuges noch rot gekennzeichneter Kraftstoff
vorhanden ist, der aus Betankungen in Belgien
in der Zeit vor dem 31. Dezember 2007 stammt, so wird auf
weitere Maßnahmen der Zollbehörden (z. B.
Besteuerung des Fassungsvermögens des Hauptbehälters,
Steuerstrafverfahren, Abpumpen des
Kraftstoffes) verzichtet.
Mit dieser Ausnahmeregelung entfällt die seit dem 1. Mai
2007 bestehende Pflicht zur Deklarierung
eingefärbter Restmengen in Tanks bei Einreise in
Deutschland.