Regelung Roter Diesel

Deutschland übernimmt EU-Regelung
(Angaben ohne Gewähr)

Deklarierungspflicht entfällt

Wie vom Bundesministerium der Finanzen verlautbart, besteht ab sofort eine Ausnahme von dem
so genannten Verwendungs- und Verbringungsverbot, wenn die Verwendung von gekennzeichneten
Energieerzeugnissen (grün gefärbt in Norwegen und Irland, rot gefärbt in Großbritannien und Malta
plus des nicht sichtbaren Markierstoffes Solvent Yellow 124) in privat genutzten Wasserfahrzeugen
im Land der Betankung erlaubt ist und wenn sie im Hauptbehälter und/oder Reservebehältern bis 20
Liter (Mitgliedstaaten) bzw. bis 30 Liter (Drittländer) nach Deutschland verbracht werden. Dabei ist
es unerheblich, ob die Kraftstoffe im Ausland versteuert oder unversteuert bezogen werden.

Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden ist als Nachweis, dass das Wasserfahrzeug im Ausland mit
 gefärbtem Kraftstoff betankt wurde, grundsätzlich die Tankquittung vorzulegen. Liegen keine
Tankquittungen vor, so kann auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden, dass im Ausland
gekennzeichneter Kraftstoff getankt wurde (z. B. Fahrtenbuch, Vorlage der Zulassung des Wasser-
fahrzeuges in einem Staat, der gekennzeichneten Kraftstoff abgibt).

In Belgien ist die Betankung der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt mit rot gekennzeichnetem
Kraftstoff seit dem 31. Dezember 2006 nicht mehr zulässig. Es ist nach belgischer Auskunft davon
auszugehen, dass die Umstellung auf ungekennzeichneten Kraftstoff nach Ablauf einer einjährigen
Übergangszeit zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen war. Wird glaubhaft geltend gemacht
(z. B. durch die Vorlage von Tankquittungen, Fahrtenbuch), dass in dem Hauptbehälter eines privaten
Wasserfahrzeuges noch rot gekennzeichneter Kraftstoff vorhanden ist, der aus Betankungen in Belgien
in der Zeit vor dem 31. Dezember 2007 stammt, so wird auf weitere Maßnahmen der Zollbehörden (z. B.
Besteuerung des Fassungsvermögens des Hauptbehälters, Steuerstrafverfahren, Abpumpen des
Kraftstoffes) verzichtet.

Mit dieser Ausnahmeregelung entfällt die seit dem 1. Mai 2007 bestehende Pflicht zur Deklarierung
eingefärbter Restmengen in Tanks bei Einreise in Deutschland.